Info-Veranstaltung am 5. November: Von der künstlichen Befruchtung bis zur Hilfe beim Sterben – zur Rechtslage in Deutschland

Samenspenden, Eizellspenden und ausländische Leihmütter. Vieles ist medizinisch möglich und wird praktiziert, um den Kinderwunsch und damit den Beginn eines neuen Lebens wahr werden zu lassen. Auf der anderen Seite kann die moderne Gerätemedizin das Lebensende weit hinauszögern. Dies wirft Fragen auf, ob und wie ein Leben, das der Patient nicht mehr als lebenswert empfindet, vorzeitig beendet werden darf.


Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Agnes D. Wendelmuth erläutert für Laien verständlich, was heute am Anfang und am Ende des Lebens erlaubt und verboten ist, wer Vater und wer Mutter eines Kindes ist, an dessen Entstehung ein Dritter beteiligt war und auf welche Fragen die Gesetze noch keine passende Antwort haben. Der aktuelle Stand der Debatte im Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.

 

Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. 

 

 

Aktuelle Informationen zu den Themen Erb- und Familienrecht  und zu weiteren Rechtsgebieten können Interessierte auf der Internetseite der Kanzlei http://www.wendelmuth.net/ nachlesen.

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Veröffentlichung

Fr, 24. Oktober 2014

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